Der vorliegende Konzept wurde durch eine Jury der Stadt Schwetzingen als Sieger im Wettbewerb um das Mahnmals zum Gedenken an die Opfer des Nazi-Regimes ausgewählt und vom Gemeinderat der Stadt am 27. Januar 2011 zur Realisierung freigegeben. (Siehe Ausschreibung).
Die Besonderheit der Konzeption dieser Gedenkstätte besteht darin, dass in dieser sowohl an die Toten, als auch an die Überlebenden des Naziregimes in Schwetzingen zw. den Jahren 1933 bis 1945 gleichzeitig erinnert werden soll.
Die althergebrachte Bedeutung des Opferbegriffs, der sich in den meisten Denkmälern dieser Art in Deutschland fast ausschließlich auf die Toten konzentriert, soll in diesem öffentlichen Denkmal in Schwetzingen ausdrücklich um den wesentlichen Personenkreis der Überlebenden erweitert werden.
Zu den Namentlich bekannten Opfern gehören etwa 1700 Zwangsarbeiter, 100 Juden und ca. 25 Schwetzinger Bürger, die wegen ihrer Opposition gegen das Naziregime, oder wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.
Zu den Überlebenden gehören sowohl ca. 75 jüdische Frauen, Männer und Kinder, die nach der Machtergreifung der Nazis im Januar 1933 Schwetzingen verlassen haben, um dem drohenden Unheil unter großen Entbehrungen, Verlust der Heimat und Verwandten zu entkommen versuchten, als auch ca. 17 namentlich bekannte politische Gegner der Nazis in der Stadt.
Die größte Gruppe der Überlebenden bilden jedoch die ca. 1700 namentlich bekannten Zwangsarbeiter, die während des Krieges nach Schwetzingen verschleppt wurden und für lokale Betriebe sowie die Schwetzinger Stadtverwaltung zur Arbeit gezwungen wurden.
Zu den Toten gehören 14 Zwangsarbeiter, 25 Juden*, und 7 weitere Schwetzinger Bürger, die von den Nazis ermordet wurden.
Auf der Grundfläche des Denkmals werden Erinnerungs-steine aus Säulenbasalt so angeordnet, dass die Besucher sich zwischen diesen bewegen können. Auf der oberen Fläche der Steine sind Erinnerungstafeln aus Edelstahl befestigt. Sie tragen Inschriften mit den Namen und biographischen Daten der Opfer, wodurch die Erinnerung individualisiert wird.
Den verschiedenen Opfergruppen werden unterschiedliche Bereiche zugewiesen, die nur durch ebenerdige dunkle Linien im Bodenbelag sichtbar abgegrenzt werden.
An die Toten wird im Zentrum des Mahnmals innerhalb der durch die Bodenlinie abgeschossenen Bereiche erinnert, während die Überlebenden jenseits dieser Linie namentlich gewürdigt werden.
Wesentlicher Teil der Konzeption ist die Individualisierung der Opfer, deren Namen und die wichtigsten biographischen Daten auf den einzelnen Erinnerungsteinen lesbar sind.
Auf den Steinen, die den jüdischen Opfern gewidmet sind, werden die Mitglieder einzelner Familien zusammengeführt. An die Mitglieder der selben Familie, die überlebt haben, wird direkt gegenüber auf der anderen Seite der Markierungslinie erinnert.
In den Edelstahlspiegeln, die die obere Fläche der Basaltstelen bedecken, spiegeln sich der Himmel, die Besucher und die Umgebung der Gedenkstätte. Die Spiegelflächen tragen die Inschriften mit den Namen und den biographischen Daten der Opfer.
Ursprüngliches Layout im Entwurf der Gedenkstätte für die Opfer des Nazionalsozialismus - Schwetzingen - April 2010
* Wichtiger Hinweis:
Wenn man eine Gedenkstätte nach den neuen Vorgaben der Stadtverwaltung Schwetzingen bauen würde, würde sie wider besseren Wissens wesentliche Aspekte des Holocaustes leugnen. Dafür ist jedoch die oben erläuterte Konzeption der Gedenkstätte völlig ungeeignet und steht nicht zur Verfügung, solange die Gefahr besteht, dass die Gedenkstätte das Verschweigen der geschichtlichen Tatsachen und das Vergessen fördern könnte.
Durch eine nachgeschobene neue Opferdefinition versucht die Stadtverwaltung Schwetzingen nach dem Abschluss des Wettbewerbes seit März 2011 die Zahl der Opfer, die in der Gedenkstätte geehrt werden sollen, drastisch zu reduzieren. Eine im Stadtarchiv erst in Juli 2011 nachträglich geschaffene definition besagt, dass ein Opfer im Sinne der Gedenkstätte nur eine Person ist, die "in Schwetzingen geboren wurde und/oder in der Zeit des NS-Regimes zwischen 1933 und 1945 dort lebte und aufgrund von NS-Gräueltaten zu Tode gekommen ist.
Weil im Sinne der Schöpfer dieses neuen Kriteriums als NS-Gräueltat ausschließlich der Tod in einem der Konzentrationslager angesehen wird, wurden von der Namensliste der Toten die jüdischen BürgerInnen von Schwetzingen ausgesondert, die in dieser Zeit des "natürlichen Todes" oder unter unbekannten Umständen verstorben sind. Dies obwohl belegt ist, dass sie zw. 1933 - 1945 unter massiver Bedrohung leben mussten, aus der Stadt vertrieben wurden und teilweise fern von Schwetzingen auf der Flucht verstorben sind.
Unter völliger Verkennung der damaligen Lebensumstände der Opfer, ermöglicht die neue Opferdefinition noch in unserer Gegenwart des 21. JH., dass die Zahl der Schwetzinger Opfer auf einen Schlag von 350 bzw. 1800 auf lediglich 58 Namen reduziert wurde, wie aus der "endgültigen Opferliste", die der Stadtarchivar am 22.6.2011 zur Verfügung stellte, deutlich ist.
Unter völliger Verkennung der damaligen Lebensumstände der Opfer, ermöglicht die neue Opferdefinition noch in unserer Gegenwart des 21. JH., dass die Zahl der Schwetzinger Opfer auf einen Schlag von 350 bzw. 1800 auf lediglich 58 Namen reduziert wurde, wie aus der "endgültigen Opferliste", die der Stadtarchivar am 22.6.2011 zur Verfügung stellte, deutlich ist.
Wenn man eine Gedenkstätte nach den neuen Vorgaben der Stadtverwaltung Schwetzingen bauen würde, würde sie wider besseren Wissens wesentliche Aspekte des Holocaustes leugnen. Dafür ist jedoch die oben erläuterte Konzeption der Gedenkstätte völlig ungeeignet und steht nicht zur Verfügung, solange die Gefahr besteht, dass die Gedenkstätte das Verschweigen der geschichtlichen Tatsachen und das Vergessen fördern könnte.
Vertiefende Angaben zur Ausschreibung siehe:
Hintergrund der Ausschreibung des Wettbewerbes 2010.
Hintergrund der Ausschreibung des Wettbewerbes 2010.